Regulatorische Neuigkeiten

02/05/2023 ATP 20 (Regulierung UE 2023/1435)
Aktualisierung des Anhangs VI der CLP-Verordnung durch Überarbeitung der harmonisierten Einstufungen von Bor- und 2-Ethylhexansäureverbindungen (2-EHA) und deren Salzen. Diese neuen Klassifizierungen gelten ab dem 1. Februar 2025.
25/04/2023 ATP 19 (Regulierung UE 2023/1434)
Dies ist eine Anmerkungsergänzung zu Anhang 6.
Dabei handelt es sich um die Anmerkungen 11 und 12 zur Additivität der Gefahr für die Reproduktionstoxizität, Anmerkung 11 ist spezifisch für Borate und Anmerkung 12 ist auf 2-EHA anwendbar und unterliegt auch der Zuordnung zu anderen Stoffen.. In diesen Anmerkungen wird darauf hingewiesen, dass die Einstufung von Gemischen als fortpflanzungsgefährdend vorgeschrieben ist, wenn die Summe der Konzentrationen der verschiedenen Stoffe in dem in Verkehr gebrachten Gemisch 0,3 % oder mehr beträgt.
Anmerkung X für 2-EHA weist darauf hin, dass die Einstufung nur auf den gefährlichen Eigenschaften beruht, die sich auf die gemeinsame Struktur der Stoffe beziehen.Die Stoffe, die unter diese Anmerkung fallen, müssen daher selbst klassifiziert werden, um den Gefahren im Zusammenhang mit strukturellen Funktionen Rechnung zu tragen.
31/03/2023 Veröffentlichung der Verordnung (EG) 2023/707 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Diese Verordnung betrifft Gefahrenklassen und Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Es wurden neue Gefahrenklassen und -kriterien für Umwelttoxizität, Persistenz, Mobilität und Bioakkumulation eingeführt.
Neue EUH-Phrasen tauchen auf:
EUH380 : Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen
EUH381 : Steht in dem Verdacht, beim Menschen endokrine Störungen zu verursachen
EUH430 : Kann endokrine Störungen in der Umwelt verursachen
EUH431 : Steht in dem Verdacht, endokrine Störungen in der Umwelt zu verursachen
EUH440 : Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen an
EUH441 : Starke Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließllich Menschen
EUH450 : Kann lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen
EUH451 : Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen
Diese neue Verordnung ist ab dem 1. Mai 2025 für Stoffe und ab dem 1. Mai 2026 für Gemische verpflichtend. Für Stoffe und Gemische, die zu den oben genannten Zeitpunkten bereits auf dem Markt sind, ist eine Übergangsfrist vorgesehen.
Bei Stoffen sind es 18 Monate, bei Gemischen 2 Jahre.
16/02/2022 ATP 18 (Regulierung UE 2022/692)
Aktualisierung des Anhangs VI mit Stoffen, für die der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) im Jahr 2020 harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsgutachten angenommen hat. Es fügt 39 neue Einträge hinzu, überarbeitet 17 und entfernt einen. Diese Verordnung gilt ab dem 23. November 2023.